ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON GLINICKE
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen
Beziehungen zwischen Glinicke Automobile Baunatal GmbH & Co. KG, Porschestraße 2-8,
34225 Baunatal (nachfolgend: „Glinicke“), und den natürlichen oder juristischen Personen
(nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder „Sie“), die im Rahmen der Registrierung eines
Nutzerkontos in der Quartiershub App Leistungen von Glinicke in Anspruch nehmen
(„Nutzungsvertrag“) und im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen über die
Quartiershub App („Einzelvermietungsvertrag“). Für die Vermietung gelten ergänzend zu den
AGB die Allgemeinen Mietbedingungen von Glinicke (nachfolgend: AMB“), und
Gebührenverordnung ergänzend, die den AGB beigefügt sind.
1.2. Sie erkennen die Geltung dieser AGB als ausschließliche vertragliche Grundlage für die
Nutzung unserer Plattform an. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits
entfalten keine Geltung, selbst wenn Glinicke diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
ausdrücklich widersprechen.
2. REGISTRIERUNG, NUTZERVERTRAG
2.1 Mit der Registrierung in der Quartiershub App akzeptiert der Kunde diese AGB und die
allgemeinen Mietbedingungen von Glinicke. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein
Nutzervertrag zustande. Während der Registrierung werden persönliche Informationen zur
Überprüfung der Identität und Eignung des Nutzers zur Nutzung des Dienstes abgefragt. Auf
die gesonderte Datenschutzerklärung wird insofern verwiesen.
2.2 Der Nutzungsvertrag ist abhängig von der Registrierung eines Nutzerkontos und der
Eignung des Kunden zur Nutzung der Dienste. Glinicke behält sich das Recht vor,
Registrierungen und Abschluss von Nutzerverträgen aus sachlichen Gründen abzulehnen. Dies
gilt insbesondere, wenn das Angebot exklusiv für Bewohner und Gewerbetreibende in einer
Immobilie oder einem Quartier ausgelegt ist, und der Nutzer diese Zugehörigkeit nicht
nachweisen kann.
2.3 Mehrfache Registrierungen bzw. mehr als ein Benutzerkonto pro Kunde sind bei Glinicke
nicht erlaubt. Im Fall von Mehrfachanmeldungen oder der Anmeldung mit falschen/gefälschten
Daten behält sich Glinicke das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preis- und
Kostenordnung geltend zu machen.
2.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, Glinicke unverzüglich über jegliche Änderungen seiner
persönlichen Informationen (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und
Zahlungsmittel) zu informieren. Wenn der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, trägt er
insbesondere die Verantwortung für Schäden und Folgekosten, die aufgrund veralteter oder
fehlerhafter Daten entstehen können. Falls die bereitgestellten Informationen nicht aktuell sind,
behält sich Glinicke das Recht vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.
2.5 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an, mit dem er
nach Freischaltung Zugang zur Quartiershub App erhält. Der Kunde kann das Passwort
jederzeit über sein Benutzerkonto ändern.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig zu verwahren und das Passwort niemals
an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres
erraten und/oder kopiert werden kann. Er darf es insbesondere nicht unbeaufsichtigt und/oder
offen lesbar aufbewahren. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu
seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen
Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten
Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (bspw. Face-ID, Fingerprint, etc.) vor
Drittzugriff zu schützen. Glinicke behält sich das Recht vor, die Nutzung der Quartiershub App
einzuschränken oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn er gegen diese
Nutzungsbedingungen verstößt.
2.7 Erlangen und/oder missbrauchen Dritte das Passwort und/oder andere Daten mit Bezug zum
Benutzerkonto, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung Glinicke
hierüber zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein
Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend.
2.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die
Behandlung von Passwort sowie das Vorgehen bei einem Drittzugriff haftet der Kunde
grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden,
insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung und/oder eine missbräuchliche
Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für
alle Schäden, die infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder
des Missbrauchs des Passwortes und/oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto
entstehen.
2.9 Erlangen Dritte über das Benutzerkonto oder das Plattformkonto des Kunden Zugang zu
einem Fahrzeug von Quartiershub, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach
Kenntniserlangung Glinicke hierüber zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum
Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür
nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten
haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden
Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung und/oder eine
missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde.
2.10 Diese AGB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter
https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.
3. NUTZUNGSBERECHTIGUNG, FAHRERLAUBNIS, VERIFIZIERUNG
3.1 Jeder Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis für das jeweils genutzte Fahrzeuge besitzen und muss diese bei initialer
Anmeldung in der App hinterlegen und nach Aufforderung neu verifizieren, um das Angebot
in der Quartiershub App nutzen zu können. Die Identität sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
wird von Glinicke entsprechend überprüft. Hierfür ist Glinicke berechtigt Dienstleister
einzusetzen, um den Verifizierungsprozess abzuwickeln.
3.2 Kunden, welche weder das 18. Lebensjahr vollendet haben noch im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis sind, sind generell von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen bzw. sind nicht
berechtigt, Fahrzeuge anzumieten und/oder zu nutzen.
3.3. Kunden, denen die Fahrerlaubnis nach der Registrierung entzogen wurde, sind verpflichtet,
dies Glinicke unverzüglich mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Kunde für alle
daraus resultierenden Schäden. Die vorstehenden Ziffern 3.1 und 3.2. gelten sinngemäß.
4. NUTZUNG VON KUNDENDATEN
Glinicke verarbeitet personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung erfolgt wie in der
Datenschutzerklärung angegeben. Die Datenschutzerklärung kann unter
https://www.quartiershub.com/datenschutzerklaerung sowie in der Quartiershub App
eingesehen werden.
5. HAFTUNG
5.1 Glinicke haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die Glinicke
oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.
5.2 Glinicke haftet für leichte Fahrlässigkeit, die Glinicke oder deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
5.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines
Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Im Übrigen ist die Haftung von Glinicke ausgeschlossen, soweit nicht zwingende
gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
6. HAFTUNG DES KUNDEN
Der Kunde haftet Glinicke für von ihm verschuldete Schäden. Dies gilt insbesondere für
Schäden, die aus der Verletzung dieser AGB, der AMB oder der Fahrzeuge entstehen.
7. ÄNDERUNGEN DER AGB
Glinicke behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden
mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem
geeignetem Weg über die Änderung informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht
innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als
angenommen.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND
8.1 Der Nutzungsvertrag und die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vorstehenden Verträgen ist, soweit das Gesetz
nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von Glinicke.
8.3 Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den vorstehenden Verträgen
durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Glinicke
zulässig.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
9. WIDERRUFSRECHT
9.1 Kunden steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages zu.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Glinicke Automobile Baunatal GmbH &
Co. KG, Porschestraße 2-8, 34225 Baunatal, Telefonnummer: 0561 49901-0, E-Mail-Adresse:
info@glinicke-baunatal.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter
Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.)
· An Glinicke Automobile Baunatal GmbH & Co. KG, Porschestraße 2-8, 34225 Baunatal,
E-Mail-Adresse: info@glinicke-baunatal.de:
· Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
· Bestellt am (*)/erhalten am (*) ______________
· Name des/der Verbraucher(s) ______________
· Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________
· Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ______________
· Datum ______________
(*) Unzutreffendes streichen.
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN VON Glinicke FÜR DAS PRODUKT
QUARTIERSHUB
1. MIETVERTRÄGE, RESERVIERUNGEN UND BUCHUNGEN
1.1 Mietverträge für die Fahrzeuge (Fahrräder, E-Scooter, Autos, Lastenräder, usw.) von
Glinicke können ausschließlich über die Quartiershub App abgeschlossen werden. Der
Abschluss eines Mietvertrags erfolgt automatisch bei der Buchung eines Fahrzeugs. Für jede
Buchung wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen ("Einzelmietvertrag"). Die genauen
Schritte und Konditionen für die Anmietung werden innerhalb der App erläutert.
1.2 Die Fahrzeuge werden über die Quartiershub App zur Verfügung gestellt. Die genauen
Bedingungen, wie Verfügbarkeit, Reservierung und Tarifstruktur, werden in der Kosten- und
Gebührenverordnung und in der App dargestellt.
1.3 Diese AMB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter
https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.
1.4 Innerhalb der Quartiershub App gibt es zwei Nutzungsmodi, die bei den verschiedene
Fahrzeugklassen Anwendung finden. Hierbei wird zwischen der geplanten Buchung und der
spontanen Buchung unterschieden.
Bei der geplanten Buchung kann der Nutzer bis zu 5 Wochen aber mindestens 1 Minute vor der
tatsächlichen Nutzung ein Fahrzeug für einen spezifischen Zeitraum buchen. Bei
entsprechender Verfügbarkeit ist das Fahrzeug für den betreffenden Zeitraum der Buchung für
den Nutzer reserviert. Die Buchung kann vor Beginn der Reservierung kostenfrei storniert
werden. Bei gegebener Verfügbarkeit kann der Nutzer die Buchung während der Nutzung des
Fahrzeugs individuell anpassen. Die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs müssen jedoch in
dem Reservierungszeitraum erfolgen. Im Falle einer Rückgabe vor Ende des
Reservierungszeitraums wird dem Nutzer lediglich die reale Nutzungsdauer berechnet und
nicht der gesamte Reservierungszeitraum. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs können dem
Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung berechnet werden.
Die spontane Buchung ermöglicht es den Nutzern bis zu 15 Minuten vor der geplanten Nutzung
ein Fahrzeug kostenlos zu buchen. Hierbei muss der Nutzungszeitraum nicht vor Beginn
festgelegt werden, sondern beträgt maximal 5 Tage nach Start der Nutzung. Bei Überschreitung
der maximalen Nutzungsdauer können dem Nutzer Gebühren gemäß der aktuellen Verordnung
berechnet werden.
2. BEHANDLUNG UND NUTZUNG DER FAHRZEUGE
2.1 Alle Fahrzeuge müssen mit Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden Gesetze und
Vorschriften verwendet werden. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich von den Kunden genutzt
und nicht an Dritte weitergegeben werden (auch nicht als Beifahrer). Im Falle von Unklarheiten
zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Nutzer Glinicke zu kontaktieren.
2.2 Die Nutzung der Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke, Rennen, Testfahrten, oder ähnliche
Zwecke ist nicht gestattet.
2.3 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in
geeigneten Transportboxen erlaubt. Der Transport von Ladung (z.B. Möbel, Sperrmüll) ist nur
gestattet, wenn die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und keine Gefahr für das Fahrzeug,
Insassen oder Dritte besteht.
2.4 Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs,
insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Der Kunde ist verpflichtet,
Glinicke über Beschädigungen, übermäßige Verschmutzungen oder sonstige Auffälligkeiten an
dem jeweiligen Fahrzeug zu informieren.
2.5 Der Kunde hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster,
Schiebedach, Verdeck, Kofferraum und Türen müssen verschlossen sein).
2.6 Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug zu jeder Zeit die
jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Verboten ist insbesondere das
Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
2.7 Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der
Kunde verpflichtet unverzüglich anzuhalten und Glinicke zu kontaktieren, um abzustimmen,
ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
2.8 Wenn ein Nutzer während seiner Fahrt die Nutzung pausieren will, ist er verpflichtet das
Fahrzeug abzuschließen, verkehrssicher zu parken, alle Fenster, Türen und den Kofferraum zu
schließen und mögliche Parkgebühren zu begleichen. Entstandene Kosten und Gebühren durch
Falschparken werden dem Kunden zuzüglich einer Service Gebühr von gemäß der aktuellen
Verordnung berechnet.
2.9 Glinicke als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des
Kunden gegen die oben genannten Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen
die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für
alle daraus entstehenden Schäden.
3. ENDE DES MIETVERTRAGS
3.1 Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs an einen zulässigen Rückgabeort,
wie in der Quartiershub App angegeben, und der erfolgreichen Beendigung der Miete. Dieser
zulässige Rückgabeort ist ausschließlich das Quartiershub, an dem das Fahrzeug angemietet
wurde.
3.2 Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, steckt er den Schlüssel in
die Halterung zurück (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) und verschließt das Fahrzeug über
die Quartiershub App. Hierbei wird überprüft, ob die Tankkarte und der Schlüssel (entfällt bei
Keyless-Go-Fahrzeugen) sich an ihrem vorgesehenen Platz befinden, alle Fenster, Türen und
der Kofferraum geschlossen sind und ob das Fahrzeug sich in einer als zur Rückgabe
berechtigten Fläche(das ausgewiesene Quartiershub) befindet. Nur in diesem Fall kann der
Vorgang zur Beendigung der Miete fortgesetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das
Fahrzeug vor dem Beenden der Miete zu verlassen.
3.3 Der Mietvertrag endet nur und erst dann, wenn der Kunde über die Quartiershub App das
Fahrzeug erfolgreich verschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die
Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug
zurücklässt. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die erfolgreiche Beendigung der Miete muss eine
Klärung mit dem Service-Team von Quartiershub erfolgen, bevor der Kunde das Fahrzeug
zurücklässt. Der Mietvorgang kann dann auch durch Glinicke als Vermieter beendet werden, er
endet in solchen Fällen mit der Bestätigung durch das Quartiershub Service-Team.
3.4 Bei Nichtbeachtung der Rückgaberegeln werden dem Nutzer eine Gebühr gemäß der
aktuellen Verordnung berechnet.
4. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES UND DATENSPEICHERUNG
4.1 Fahrzeuge müssen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben
werden. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes)
zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Kunde für
die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der aktuellen Verordnung zu tragen.
4.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge vor der Rückgabe an die im Quartiershub dafür
vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und
sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben.
4.3 Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gesichert und verschlossen werden. Insbesondere
müssen Türen, Fenster, Schiebedach und Kofferraum verschlossen, die Feststellbremse
angezogen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.
4.4 Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, Tankkarten, Parkkarten und
Parkausweisen zurückgegeben werden. Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehrgegenstände
des Fahrzeuges fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.
4.5 Im Falle von Beschädigungen und Verunreinigungen, die während der Mietdauer auftreten,
muss der Kunde Glinicke unverzüglich informieren und kann bei eigenem Verschulden mit den
entstandenen Kosten belastet werden.
4.6 Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Überlassungszeit
eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von
Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf.
ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Nutzer wünscht, dass die vorgenannten
Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor
Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch
Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die
Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen
werden, die sich im Handschuhfach des Fahrzeuges befindet. Glinicke ist zu einer Löschung
der Daten nicht verpflichtet. Der Nutzer verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger
Schadensersatzansprüche, die daraus resultieren, dass aufgrund der Nutzung des
Navigationsgerätes oder der Kopplung von Geräten des Nutzers mit dem Fahrzeug persönliche
Daten im Fahrzeug gespeichert bleiben, weil sie nicht vom Nutzer gelöscht wurden.
5. LADEN BEI ELEKTROFAHRZEUGEN UND LADEKAPAZITÄT BEI RÜCKGABE
5.1 Sinkt die Ladekapazität während der Miete auf weniger als 25 % der Gesamtkapazität, kann
bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug aufladen.
5.2 Der Kunde hat alle elektrischen Fahrzeuge nach der Fahrt an die im Quartiershub dafür
vorgesehenen Wallboxen oder anderweitige Ladeeinrichtungen anzuschließen, und
sicherzustellen, das die Fahrzeuge den Ladevorgang begonnen haben
5.3 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für Akkukapazität des Fahrzeugs während der
Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über genug
Akkukapazität verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu erreichen.
5.4 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss die Akkukapazität mindestens 10% der
Gesamtkapazität betragen.
5.5 Für das Laden der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug
befindliche Ladekarte verwendet werden. Mit der Ladekarte ist für den Nutzer ein kostenloses
Aufladen an über 600.000 Ladenpunkten in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich
die durch die beiliegende Ladekarte abgedeckten Ladepunkte für den Ladevorgang verwenden.
Bei der Verwendung anderer Ladepunkte muss der Nutzer selbst für die Ladekosten
aufkommen und hat kein Recht auf eine Erstattung der Kosten durch Glinicke.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Ladekarte ausschließlich für den Ladevorgang des über die
Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Glinicke behält sich vor, jede
anderweitige Verwendung der Ladekarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehrden zur
Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverodnung in Rechnung zu stellen.
6. TANKEN BEI FAHRZEUGEN MIT VERBRENNUNGSMOTOR UND
TANKFÜLLSTAND BEI RÜCKGABE
6.1 Sinkt der Tankfüllstand während der Miete auf weniger als 15 % der Gesamtfüllmenge,
kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug auftanken.
6.2 Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für den Tankfüllstand des Fahrzeugs während
der Nutzungsdauer und muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt über
genug Kraftstoff verfügt, um den Rückgabeort (das Quartiershub) aus eigener Kraft zu
erreichen.
6.3 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tankfüllstand mindestens 30% der
Gesamtfüllmenge betragen.
6.4 Für das Tanke der Fahrzeuge während der Nutzungsdauer, muss die im Fahrzeug
befindliche Tankkarte verwendet werden. Mit der Tankkarte ist für den Nutzer ein kostenloses
Tanken an über 21.000 Akzeptanzstellen in Europa möglich. Der Nutzer darf ausschließlich die
durch die beiliegende Tankkarte abgedeckten Tankstellen verwenden. Bei der Verwendung
anderer Tankstellen muss der Nutzer selbst für die Tankkosten aufkommen und hat kein Recht
auf eine Erstattung der Kosten durch Glinicke
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich für den Tankvorgang des über
die Quartiershub App gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Glinicke behält sich vor, jede
anderweitige Verwendung der Tankkarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehrden zur
Anzeige zu bringen und gemäß der aktuellen Gebührenverodnung in Rechnung zu stellen.
7. PFLICHTEN BEI UNFÄLLEN, SCHÄDEN, DIEBSTAHL, ZERSTÖRUNG UND
SONSTIGEM UNTERGANG DES FAHRZEUGS
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Schadens, Diebstahls, Zerstörung oder
sonstigem Untergang des Fahrzeugs unverzüglich Glinicke sowie die zuständigen Behörden zu
informieren.
7.2. Bei Unfällen muss der Kunde zudem einen ausführlichen Bericht zusammen mit den
Identitäten von möglichen Zeugen und der beteiligten Parteien vorlegen.
7.3. Eine Fortsetzung der Nutzung des Fahrzeugs nach einem Unfall, Diebstahl, Zerstörung
oder sonstigem Untergang ist nicht gestattet, es sei denn, die Glinicke hat dies ausdrücklich
genehmigt.
7.4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, umgehend
eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Glinicke darüber zu informieren.
7.5. Bei Schäden an dem Fahrzeug hat der Kunde die Kosten für die Reparatur zu tragen, sofern
er den Schaden verschuldet hat.
7.6. Sollte der Kunde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, kann dies zu einer Vertragsstrafe
führen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Schaden richtet.
8. VERTRAGSSTRAFE UND KOSTENPAUSCHALE
8.1 Für den Fall, dass der Kunde gegen diese Mietbedingungen verstößt, verpflichtet er sich zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Form einer Kostenpauschale. Die Vertragsstrafe unterteilt sich
je nach Verstoß in einfache Bearbeitungsgebühren (Gebühren in der Gebührenverordnung) und
allgemeine Vertragsstrafen (Vertragsstrafen in der Gebührenverordnung). Die Höhe der
Kostenpauschale ist in der angehängten Gebührenverodnung festgelegt. Durch die Zahlung
einer Kostenpauschale bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die
Glinicke unberührt. Die Kostenpauschale wird auf einen daneben geltend gemachten
Schadenersatz angerechnet.
8.2 Die einzelnen Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass
er die Kosten nicht zu vertreten hat, dass keine Kosten entstanden sind oder dass die tatsächlich
entstandenen Kosten wesentlich niedriger sind als die Kostenpauschale.
8. HAFTUNG VON GLINICKE MOVE ALS VERMIETER
8.1 Glinicke haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für Schäden, die Glinicke
oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht haben.
8.2 Glinicke haftet für leichte Fahrlässigkeit, die Glinicke oder deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
8.3 Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von Glinicke für anfängliche Mängel der
Mietsache ist ausgeschlossen.
8.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Umgang mit in den Fahrzeugen gefundenen
Gegenständen.
8.5 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener
Garantien, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem
Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Im Übrigen ist die Haftung von Glinicke ausgeschlossen, soweit nicht zwingende
gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
9. HAFTUNG DES KUNDEN UND VERSICHERUNGSSCHUTZ
9.1. Die zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge in der App sind gemäß den gesetzlichen
Vorgaben haftpflichtversichert. Sofern diese AGB nichts Abweichendes vorsehen, gelten die
Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), herausgegeben vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Bei einer Verletzung
dieser Verpflichtungen durch den Kunden, welche zur Befreiung des Versicherers von seiner
Zahlungsverpflichtung führt, entfällt der Versicherungsschutz.
9.2. Der Kunde haftet unbeschränkt für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder
falsche Bedienung des Fahrzeugs (beispielsweise Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten,
Falschbetankung, unsachgemäß verstautes Ladegut) entstehen. Solche Schäden sind nicht von
der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
9.3. Im Falle einer selbstverschuldeten Beschädigung oder eines Verlusts des vom Kunden
genutzten Fahrzeugs, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei
Vertragsverletzungen haftet der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung
erstreckt sich auch auf Nebenkosten wie Expertenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung,
erhöhte Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder
Finanzierungsverträgen. Der Kunde ist verpflichtet, Glinicke von Ansprüchen Dritter
freizustellen, soweit der Kunde haftet.
9.4. Wird das vom Kunden benutzte Fahrzeug beschädigt oder verursacht der Kunde einen
Schaden am Fahrzeug, so ist die Haftung des Kunden je Schadensfall auf eine Selbstbeteiligung
gemäß Gebührenverordnung begrenzt, soweit die Vorgaben zur Kfz-Versicherung gemäß
Ziffer 9.1 eingehalten wurden.
9.5 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Auftraggeber den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt,
gilt die Haftungsbeschränkung zugunsten von Glinicke gemäß § 81 Abs. 2 VVG.
9.6 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.4 gilt ferner nicht, wenn der Kunde vorsätzlich
gegen die Bestimmungen der AGB oder der AMB verstoßen hat. Verstößt der Kunde grob
fahrlässig gegen eine dieser Bestimmungen, behält sich Glinicke vor, die
Haftungsbeschränkung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden
Verhältnis zu kürzen. Eine Beschränkung auf den Selbstbehalt gemäß der Gebührenordnung
kann in diesen Fällen entfallen. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
trägt der Kunde. Soweit die Verletzung einer Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von
Glinicke oder des Versicherers ursächlich ist, bleibt Glinicke zur Leistung verpflichtet, es sei
denn, der Kunde hat die Obliegenheit arglistig verletzt.
9.7 Macht der Kunde vorsätzlich falsche oder unrichtige Angaben oder erteilt unvollständige
oder verspätete Auskünfte gilt Ziffer 9.6 entsprechend.
9.8. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Gesetzesverstöße, insbesondere Verstöße gegen
Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, Glinicke von sämtlichen
Bußgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die im Zusammenhang
mit solchen Verstößen anfallen. Glinicke ist berechtigt, für die Bearbeitung von Anfragen, die
im Zusammenhang mit während der Mietdauer begangenen Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten entstehen, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenverordnung zu erheben.
9.9. Versicherungs- oder Drittleistungen, die Glinicke im Zusammenhang mit einem
Schadenfall erhält, werden auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.
10. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 Die Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge richten sich nach den aktuellen Tarifen,
welche auch bei der Buchung der Fahrzeuge angegeben werden. Eine entsprechende
Gesamtübersicht über die Tarifstruktur ist in der Kosten- und Gebührenverordnung ersichtlich
und auf der Website https://quartiershub.com/agb einsehbar.
10.2 Die Berechnung der Mietkosten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der vom Kunden
gefahrenen Kilometer und der genutzten Zeit im sogenannten Pay-per-use Model.
10.4 Alle Zahlungen erfolgen über die in der App hinterlegten Zahlungsmethoden und werden
von dem Zahlungsdienstleister Adyen NV verarbeitet. Der Kunde ermächtigt Glinicke mit der
Einrichtung des Zahlungsmittels zur Abbuchung etwaiger Vertragsstrafen oder
Bearbeitungsgebühren von dem hinterlegten Zahlungsmittel.
11. ÄNDERUNGEN DER AMB
Glinicke behält sich das Recht vor, diese Mietbedingungen jederzeit zu ändern. Die Kunden
werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder auf anderem
geeigneten Weg informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6
Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND
12.1 Die Einzelvermietungsverträge unterliegen deutschem Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Einzelvermietungsverträgen ist, soweit das
Gesetz nichts anderes vorsieht, der Geschäftssitz von Glinicke.
12.3 Die Abtretung von Ansprüchen oder sonstigen Rechten aus den
Einzelvermietungsverträgen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Glinicke zulässig.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Mietbedingungen im Übrigen unberührt.
Kosten- und Gebührenverordnung
Zeit- und Kilometertarife:
Kosten E-Auto
Die Kosten für eine Fahrt mit einem E-Auto setzen sich aus einem Zeittarif zusammen, der pro
Minute berechnet wird, und einem zusätzlichen Kilometertarif. Der Zeittarif entspricht
mindestens der gebuchten Nutzungsdauer, wird jedoch bei längeren Fahrten an die tatsächlich
genutzte Zeit angepasst. Wenn Sie eine Buchung verkürzen, hat dies keine Auswirkungen auf
die bereits berechnete Zeit, da das Fahrzeug für den ursprünglich gebuchten Zeitraum reserviert
war. Sie können jedoch durch kostenlose Stornierung und erneute Buchung den berechneten
Zeitraum reduzieren. Der Kilometertarif richtet sich nach den tatsächlich gefahrenen
Kilometern und sinkt ab 60 gefahrenen Kilometern pro Buchung für die nachfolgenden
Kilometer.
Kosten E-Fahrrad
Die Kosten für die Nutzung von E-Bikes und E-Lastenrädern werden ausschließlich nach der
Zeit berechnet, es gibt keinen Kilometertarif. Auch hier beträgt der Zeittarif mindestens die
gebuchte Nutzungsdauer und wird bei längeren Fahrten an die tatsächlich genutzte Zeit
angepasst.
Tagestarife:
Um Ihnen auch längere Fahrten über einen oder mehrere Tage zu attraktiven Konditionen
anzubieten, ist der Zeittarif innerhalb von 24 Stunden automatisch auf den Tagestarif begrenzt.
Sie müssen vor Fahrtantritt keinen Tarif auswählen; der Tagestarif wird automatisch
angewendet, sobald der Tagespreis erreicht wurde.
Kostenübersicht:
Gebühren und Vertragsstrafen