2.6 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig zu verwahren und das Passwort niemals
an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres
erraten und/oder kopiert werden kann. Er darf es insbesondere nicht unbeaufsichtigt und/oder
offen lesbar aufbewahren. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu
seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen
Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten
Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (bspw. Face-ID, Fingerprint, etc.) vor
Drittzugriff zu schützen. Glinicke behält sich das Recht vor, die Nutzung der Quartiershub App
einzuschränken oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn er gegen diese
Nutzungsbedingungen verstößt.
2.7 Erlangen und/oder missbrauchen Dritte das Passwort und/oder andere Daten mit Bezug zum
Benutzerkonto, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Kenntniserlangung Glinicke
hierüber zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein
Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend.
2.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die
Behandlung von Passwort sowie das Vorgehen bei einem Drittzugriff haftet der Kunde
grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden,
insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung und/oder eine missbräuchliche
Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für
alle Schäden, die infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder
des Missbrauchs des Passwortes und/oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto
entstehen.
2.9 Erlangen Dritte über das Benutzerkonto oder das Plattformkonto des Kunden Zugang zu
einem Fahrzeug von Quartiershub, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach
Kenntniserlangung Glinicke hierüber zu informieren. Der Kunde hat dann substantiiert zum
Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür
nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten
haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden
Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung und/oder eine
missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde.
2.10 Diese AGB werden durch die Gebührenverordnung ergänzt, die unter
https://quartiershub.com/agb abrufbar ist.
3. NUTZUNGSBERECHTIGUNG, FAHRERLAUBNIS, VERIFIZIERUNG
3.1 Jeder Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis für das jeweils genutzte Fahrzeuge besitzen und muss diese bei initialer
Anmeldung in der App hinterlegen und nach Aufforderung neu verifizieren, um das Angebot
in der Quartiershub App nutzen zu können. Die Identität sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
wird von Glinicke entsprechend überprüft. Hierfür ist Glinicke berechtigt Dienstleister
einzusetzen, um den Verifizierungsprozess abzuwickeln.
3.2 Kunden, welche weder das 18. Lebensjahr vollendet haben noch im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis sind, sind generell von der Nutzung des Angebots ausgeschlossen bzw. sind nicht
berechtigt, Fahrzeuge anzumieten und/oder zu nutzen.